
Ca. 650 m² Fläche auf rund 2.000 m² Grundstück im Odenwald. Erdgeschoss und Teile des Untergeschosses gewerblich genutzt, Wohnen darüber baulich getrennt.
Das Anwesen stammt aus dem Jahr 1886 und steht nicht unter Denkmalschutz. In den vergangenen zehn Jahren wurde es fortlaufend modernisiert und in wesentlichen Bereichen saniert. Auf rund 2.000 m² Grundstück stehen ca. 560 m² Wohnfläche, ca. 90 m² Bürofläche und ein großes Kellergeschoss mit Wellnessbereich zur Verfügung.
Für ein Sonderimmobilien-Konzept interessant ist vor allem die Struktur: Das gesamte Erdgeschoss und ein Teil des Untergeschosses werden derzeit gewerblich genutzt. Nach Angaben der Eigentümerseite liegen alle dafür erforderlichen Genehmigungen und Nutzungsänderungen vor. Ober- und Dachgeschoss sind baulich klar davon getrennt, so dass Betrieb und Privatbereich sich nicht ins Gehege kommen.
Im Erdgeschoss liegt eine Vierzimmerwohnung mit Kachelofen, Bad, separater Küche mit Speisekammer, Gäste-WC und Zugang zu einer ca. 18 m² großen Terrasse. Die zweite Wohneinheit erstreckt sich über Ober- und Dachgeschoss: Wohn- und Essbereich mit offenem Kamin, Zugang zu einer ca. 22 m² großen überdachten Terrasse, Wohnküche mit Speisekammer, Gäste-WC, großes Schlafzimmer und ein Bad mit ungewöhnlichem Platzangebot. Das Dachgeschoss öffnet sich über eine Galerie zu zwei weiteren Schlafzimmern, sichtbares Fachwerk und teils originale Holzdielen aus dem Baujahr prägen die Ebene.
Der rund 90 m² große Büroanbau hat eine eigene Toilette, einen Lagerraum und einen geschützten Freisitz. Eine Gewerbegenehmigung ist vorhanden. Wird eine Küche ergänzt, entsteht daraus eine vollständig separate dritte Einheit.
Im Untergeschoss befinden sich ein Wellnessbereich mit finnischer Sauna, Dusche und Ruheraum, dazu Werkstatt, Vorratsräume und die Heizungsanlage mit Öltank. Der Garten ist über Jahre gewachsen: zwei Teiche, ein Springbrunnen, ein Gartenhaus und mehrere geschützte Sitzbereiche, die von außen nicht einsehbar sind.
Belastbare Umsatz- oder Besucherzahlen des laufenden Betriebs werden hier bewusst nicht behauptet. Wer ernsthaft kauft, bekommt die vorhandenen Unterlagen im Rahmen einer Prüfung nach Legitimation zu sehen.








Heizung, Leitungen, Dachdämmung und Fenster wurden in den letzten Jahren erneuert. Der historische Charakter blieb dabei erhalten: Sichtfachwerk, Originaldielen, offener Kamin und Kachelofen.
Erdgeschoss und Teile des Untergeschosses werden gewerblich genutzt. Die dafür erforderlichen Genehmigungen und Nutzungsänderungen liegen nach Angaben der Eigentümerseite vor und werden ernsthaften Interessenten im Original vorgelegt. Der bestehende Betrieb kann auf Wunsch samt vorhandener Strukturen übernommen werden.
Was mit einer Immobilie nicht übergeht, sind personenbezogene Erlaubnisse. Eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz wird der betreibenden Person oder Gesellschaft erteilt, jeweils für ein bestimmtes Betriebskonzept und bestimmte bauliche Einrichtungen. Wer den Betrieb in dieser Richtung fortführen oder aufnehmen möchte, braucht eine eigene Erlaubnis mit eigener Zuverlässigkeits- prüfung bei der zuständigen Behörde. Erlaubnis- und Anzeigepflichten nach Gaststätten-, Gewerbe-, Bau- und Immissionsschutzrecht bleiben davon unberührt.
Der Vorteil dieses Hauses liegt in der vorhandenen baulichen Trennung: ein gewerblich genutzter Teil mit eigenem Zugang, ein Wellnessbereich im Untergeschoss, ein Büroanbau mit eigener Sanitäreinheit und ein Grundstück, das von der Straße aus kaum einsehbar ist. Ob ein konkretes Konzept genehmigungsfähig ist, entscheidet die zuständige Bauaufsicht — der richtige erste Schritt dafür ist eine schriftliche Bauvoranfrage bei der Stadt.
Auf dem seitlich gelegenen, rund 1.000 m² großen Grundstücksteil besteht nach bereits geführten Vorgesprächen mit der Stadt die Möglichkeit einer weiteren Bebauung mit bis zu ca. 250 m² Wohnfläche. Damit sind eine spätere Grundstücksteilung, ein Anbau für Personal oder ein separates Gebäude denkbar.
Diese Angabe beruht auf Vorgesprächen der Eigentümerseite und ist keine erteilte Baugenehmigung und keine zugesicherte Eigenschaft. Verbindlich wird das Baurecht erst mit einem Bauvorbescheid oder einer Baugenehmigung.
Das Objekt vereint drei Nutzungsstränge: eine gewerblich genutzte Ebene, zwei Wohneinheiten und einen Büroanbau, der sich zu einer dritten Einheit ausbauen lässt. Wer selbst betreibt, kann die Wohnebenen halten oder vermieten; wer nicht selbst betreibt, hat mit zwei Wohneinheiten und einer Gewerbefläche eine Struktur, die auch ohne das bisherige Konzept trägt.
Die Eigentümerseite gibt an, dass das bestehende Nutzungskonzept Einnahmen erwirtschaftet und bei Fortführung zur Finanzierung beitragen kann. Diese Angabe ist weder von uns geprüft noch durch Vergleichsdaten belegt. Sie ist keine Prognose, keine zugesicherte Eigenschaft und kein Versprechen künftiger Erträge. Unterlagen zum Betrieb werden im Rahmen einer Prüfung vorgelegt, nicht vorab.
Auf der Kostenseite gehören eine Ölheizung aus 2022, ein Gebäude dieser Größenordnung und ein Wellnessbereich in jede Kalkulation. Der Energieausweis weist einen Endenergiebedarf von 196,15 kWh/(m²·a) aus, Effizienzklasse F. Der tatsächliche Verbrauch weicht witterungs- und nutzungsbedingt davon ab.
Das Anwesen liegt im Bad Königer Ortsteil Zell, eingebettet in die Landschaft des Odenwalds. Die Lage ist ruhig und naturnah, die Infrastruktur trotzdem vollständig: Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen, Ärzte und Restaurants befinden sich in Bad König und sind in wenigen Minuten erreichbar.
Bad König ist staatlich anerkannter Kurort. Odenwald-Therme, Kurpark sowie zahlreiche Wander- und Radwege prägen das Umfeld und sorgen für ganzjährige Besucherfrequenz in der Region.
Anbindung: über die B45 in Richtung Michelstadt, Darmstadt und Aschaffenburg, Frankfurt am Main in etwa einer Stunde. Entfernungen sind Circa-Angaben, Fahrzeiten verkehrsabhängig. Die Karte zeigt aus Diskretionsgründen nur den Umgebungsbereich, nicht die genaue Adresse.
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information; der tatsächliche Verbrauch weicht witterungs- und nutzungsbedingt ab. Modernisierungsempfehlung des Ausstellers: Fenstertausch mit einem maximalen Uw-Wert von 1,3 W/(m²·K).
Unterlagen liegen vor: Energieausweis, Grundrisse, Angaben zu Genehmigungen und Nutzungsänderungen sowie Flurstücks- und Grundbuchdaten. Sie werden nach kurzer Rücksprache und Legitimation zur Verfügung gestellt.
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